B3S-GKV/PV-Compliance:
Ihr Weg zur sicheren Versorgung
B3S-GKV/PV-Compliance:
Ihr Weg zur sicheren Versorgung
B3S-GKV/PV COMPLIANCE
Sicher. Nachweisbar. Fristgerecht.
Die aktuellen regulatorischen Anforderungen an gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherungen (GKV/PV) steigen – insbesondere im Bereich Informationssicherheit und Kritische Infrastrukturen (KRITIS).
Mit dem B3S GKV/PV (Version 1.4) steht ein vom BSI bis April 2028 anerkannter Sicherheitsstandard zur Verfügung, der als Maßstab für Prüfungen, Nachweise und die Vorbereitung auf § 8a BSIG dient.
MLYK Consulting hilft Ihnen, diesen Standard strukturiert und fristgerecht umzusetzen – mit geprüfter Fachexpertise und einem klaren Maßnahmenplan.
Abgleich Ihrer aktuellen Maßnahmen mit dem B3S GKV/PV
Bewertung nach Schutzbedarf (Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit, Authentizität)
Priorisierter Maßnahmenplan inkl. realistischer Zeitachsen
Unterstützung bei der BSI-konformen Nachweiserbringung
Erstellung & Überarbeitung von:
Risikoanalysen
Sicherheitskonzepten
Maßnahmenübersichten gemäß § 11 B3S
Vorbereitung auf Audits nach § 8a BSIG
Einführung eines B3S-kompatiblen Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS)
Harmonisierung mit Datenschutz, BCM und bestehendem QM
Mitarbeiterschulungen mit KRITIS-Bezug
Schulungspakete für Leitungsebene, IT und Fachbereiche
Dokumentierte Awareness-Maßnahmen als Nachweisbestandteil
Diese Leistungen richten sich an:
Gesetzliche Krankenkassen und Pflegekassen
Sozialversicherungsträger und Abrechnungsstellen
IT- und Rechenzentrumsdienstleister mit Bezug zur GKV
Fachverfahrensverantwortliche in der Grundsicherung
✔️ Rechtssicherheit bei der Einhaltung gesetzlicher Pflichten
✔️ Strukturierte Planung statt Hektik vor Fristen
✔️ Klare Kommunikation mit dem BSI & Auditoren
✔️ Nachhaltige Sicherheitsstruktur – weit über das Minimum hinaus
Jetzt Termin sichern
Wir bieten Ihnen ein kostenfreies Vorgespräch, um Ihren Umsetzungsstand gemeinsam einzuordnen und nächste Schritte zu planen.
Neben den Anforderungen aus dem B3S GKV/PV betrifft viele Akteure im Gesundheitswesen auch die Zertifizierungspflicht nach § 75b Abs. 5 SGB V, insbesondere im Umfeld der Kassenärztlichen Vereinigungen, IT-Dienstleister, Hosting-Partner und Systemhäuser im GKV-Umfeld.
MLYK Consulting unterstützt Sie auch hier – mit pragmatischen Lösungen und prüfbarer Umsetzung auf Basis der KBV-IT-Sicherheitsrichtlinie.
➡️ Fragen zur Kombinierbarkeit von B3S und § 75b-Zertifizierung?
Sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen, Synergien zu nutzen und Doppelaufwand zu vermeiden.